- Mit 11 % OC (Oleoresin Capsicum) und über 2,5 Mio SHUs (Scoville Heat
Unit) eine immens starke „biologische Keule“, die unter allen Umständen
wirkt!
- Mit höchstdosiertem natürlichen Cayenne-Pfefferkonzentrat Oleresin Capsicum in Lebensmittelqualität
- Sprühweite bis zu 3 Meter
- PFEFFER-KO FOG mit Sprühnebel (ideal für sicheres Treffen)
- In Deutschland zählt Pfefferspray zu den Tierabwehrsprays, das
vorsätzlich gegen Menschen nicht verwendet werden darf. In anderen
Ländern kann es nach Länderrecht abweichende Regelungen geben, die
Pfeffersprays allgemein auch zum Einsatz gegen Menschen erlauben oder
total verbieten.
In Deutschland darf Pfefferspray ohne Einschränkung und Altersnachweis gekauft werden.
Effektive Verteidigungssprays gegen Mensch und Tier
Das Mittel der Wahl unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit
Unterschiedliche Auffassungen über die Verhältnismäßigkeit bei Notwehr
und Selbstverteidigung führten von Seiten der potentiell Gefährdeten,
häufig Frauen und Teenager, zu verstärkter Nachfrage nach geeigneten
Verteidigungsmitteln. Eine dieser Alternativen sind die so genannten
Tränengassprays, auch Verteidigungssprays, Abwehrsprays oder
Reizstoffsprays genannt. Der Ausdruck "Tränengas" ist irreführend, da es
sich bei den erlaubten Wirkstoffen nicht um Gase handelt, sondern
ausschließlich um kristalline Feststoffe oder Flüssigkeiten, die in
Sprayform zur Anwendung kommen.
1. Geforderte Eigenschaften
solcher Sprays ist der effektive Schutz der/des Angegriffenen, bei
möglichst geringer physischer Beeinträchtigung des Angreifenden. Diese
Einschränkung erscheint zunächst absurd, ist jedoch nach einigen uns
vorliegenden Prozessberichten, nach denen das Opfer plötzlich zum Täter
gestempelt wurde, durchaus angebracht.
Was heißt denn
"verhältnismäßig" in der Selbstverteidigung? Dazu drei Testfälle. Fünf
Rowdys pöbeln in einer Fußgängerzone Herrn Müller an, fordern Geld und
Zigaretten. Hilfe von anderen Passanten ist nicht zu erwarten. Frau
Meier fährt im einsamen Park ein Baby spazieren, zwei Männer nähern
sich, werden zudringlich und betatschen sie ... Ein Drogenabhängiger
setzt dem alten Rentner Schultz ein Messer an den Bauch und verlangt
Geld. Gesetzt den Fall, alle drei Bedrängten wären im legalen Besitz
einer Schusswaffe, wann wäre der Gebrauch davon "angemessen"?
Darf Herr Müller die Waffe ziehen, um sich die Rowdys vom Leib zu
halten? Darf er abdrücken, wenn diese trotzdem auf ihn eindringen? Muss
sich Frau Meier betatschen lassen, wenn ihr die beiden erklären, sie
wollten ja nur ein bisschen... Darf Herr Schultz ohne vorherige Warnung
schießen, wenn er die Messerspitze auf der Haut fühlt? In allen Fällen:
Ausgang ungewiss, Staatsanwalt und Richter entscheiden am grünen Tisch,
wer wie in welcher Situation hätte handeln dürfen.
In den
geschilderten Fällen, und nicht nur in diesen, wäre die Verteidigung mit
einer Schusswaffe unter Umständen für den/die Angreifer tödlich. Mit
einem geeigneten Verteidigungsspray hätte unter Umständen ebenfalls
effektiver Schutz weitaus mildere Folgen gehabt.
Was ist nun eigentlich ein geeignetes Verteidigungsspray?
2. Physikalische Anforderungen an ein Verteidigungsspray
In
der Anlage 2 der 1. Verordnung zum Waffengesetz werden die
Anforderungen an Reizstoffsprays beschrieben. Danach können die
Reizstoffsprays gasförmig, als Aerosol oder in gelöster Form versprüht
werden, müssen aber eine Mindestreichweite von 1,5 m besitzen.
Sprühnebel bzw. Sprühstrahl sollten auf eine Entfernung von 1,5 Metern
nicht mehr als das Doppelte eines Gesichtsdurchmessers betragen. Als
Regel gilt: je "nasser" der Sprühstrahl und je höher die Ausbringrate
beim Sprühen, desto wirksamer und weniger anfällig ist das Spray auch
bei leichtem Gegenwind. BALLISTOL VErteidigungssprays erfüllen diese
Anforderungen.
3. Wahl des Reizstoffes
Derzeit
werden vom Bundeskriminalamt für den freien Verkauf nur Sprays mit
maximal 80 mg CS (2 Chlorbenzylidenmalodinitril) bzw.
CN (omega-Chloracetophen) oder sog. Pfeffer-Sprays zugelassen; die
Wirksamkeit dieser Menge ist erwiesen.
Heute sind wieder
Pfeffer-Sprays „in“, nachdem diese in den USA als sogenanntes
unschädliches Abwehrspray propagiert wurden. Das enthaltene
Paprikakonzentrat wird in der Regel als ´Oleoresin Capsicum´, abgekürzt,
´OC´, bezeichnet und ist ein Extrakt aus den scharfen Parprikaschoten.
Gefördert wurde diese Entwicklung durch die Produkthaftung, derzufolge
bei Einsatz von CN oder CS hohe Schadensklagen aufgrund vorgetäuschter
Schäden und Spätfolgen befürchtet werden. Bei Pfefferkonzentraten wird
dies in den USA nicht befürchtet, da das Konzentrat in wesentlich
geringerer Konzentration auch in scharf gewürzten Speisen verwendet
wird. Dessen ungeachtet kann jedoch ein damit getroffener Asthmatiker
ebenso wie beim Reizstoff CS oder CN einen asthmatischen Anfall
erleiden.
4. Toxikologische Daten zu CS, CN und OC
Die beiden Reizstoffe wurden in den vergangenen dreißig Jahren
eingehend auf ihre toxikologische Wirkung untersucht. Dabei erwies sich
der "klassische" Reizstoff CN als deutlich toxischer als dies bei CS der
Fall ist.
Oral verabreicht betrug die LD 50 (tödliche Dosis
bei 50 % der Versuchstiere) bei Ratten für CS ca. 200 mg/kg, für CN
dagegen unter 100 mg/kg. Lösungen von 4 % CN riefen permanente
Hornhautschädigungen am Auge hervor, wogegen dies bei CS erst ab 10 %
der Fall war.
Nach einer Studie der Universitätsaugenklinik
Münster kann CN am menschlichen Auge zu einer bleibenden Hornhauttrübung
führen, nicht dagegen CS. Untersuchungen an Ratten und Kaninchen
zufolge erwies sich CS auch in höheren Konzentrationen (bis zu 60 mg/cbm
Atemluft) nicht embryo oder erbgutschädigend. Neben der Wirksamkeit
favorisieren diese Befunde die Verwendung von CS.
Der Reizstoff
OC (Pfeffer- bzw. Paprika-Konzentrat, Oleoresin Capsicum), den wir
verwenden, besitzt Lebensmittelqualität. Man kann damit also auch ein
deftiges Gulasch würzen. Dementsprechend hinterlässt es auch keine
bleibenden Schäden an Augen und Atemtrakt. Trotzdem wirkt es, bedingt
durch Bronchial- und Hustenreiz sowie Tränenfluss, überzeugend sicher.
5. Wirkungsweise und Erste Hilfe bei Missbrauch
In
der Regel wird bei der Anwendung von DEFENOL bereits beim ersten
Sprühstrahl das Gesicht des Angreifers getroffen. Ungeschützte Augen
schließen sich durch sofort entstehenden brennenden Schmerz
reflektorisch, je nach CS-Menge kommt es zu einem Lidschluss, der
mehrere Minuten anhalten kann. Auf der Gesichtshaut erzeugt CS ebenfalls
einen brennenden Schmerz, gleiches gilt für Mund und
Nasenschleim-häute. Der Betroffene ringt nach Luft, obwohl die
Sauerstoffversorgung des Körpers gewährleistet ist. Diese subjektive
Atemnot wird durch das Brennen des Reizstoffes hervorgerufen, der
Betroffene versucht durch tiefes Einatmen instinktiv den Schmerz zu
mildern, dabei gerät jedoch der Reizstoff noch tiefer in die Atemwege
und verstärkt die Symptome. In seltenen Fällen kann bei Asthmatikern ein
Anfall ausgelöst werden.
Je nach Sprühdauer, Abstand und
Reizstoffmenge können die geschilderten Beschwerden bis zu dreißig
Minuten andauern, in den meisten Fällen tritt nach 5 bis 10 Minuten
spürbare Besserung ein. Die Reizwirkung lässt nach, das brennende Gefühl
schwindet, lediglich die Augen tränen noch nach und auch die
Nasensekretion bleibt für einige Zeit verstärkt. In der Regel ist der
Betroffene nach einer Stunde wieder voll einsatzfähig, bleibende Schäden
wurden nicht nachgewiesen, auch wenn in einigen Fällen Angreifer im
Gerichtsverfahren Schmerzensgeld und sogar Arbeitsunfähigkeitsrente
durchsetzen wollten.
Nach Missbrauch ist sofortiges Waschen mit
viel kaltem Wasser die beste Linderung, Augenspülung mit einem weichen
Strahl kalten Wassers verkürzt die Leidenszeit deutlich. Unbedingt
sollte man auf raschen Kleiderwechsel achten, da festhaftende CS
Partikel noch nach Tagen wirken können.
Am besten ist die
chemische Reinigung der Wäsche, auf diese Weise werden alle CS-Spuren
beseitigt. Wurde CS in geschlossenen Räumen versprüht, dann hilft nur
intensives Lüften, evtl. feuchtes Wischen der Einrichtungsgegenstände,
da CS mit Wasser hydrolisiert, die Abbauprodukte sind nicht mehr
reizend.
Auf stark betrunkene Personen wirken weder CN noch CS,
aber auch Pfeffersprays nur eingeschränkt. Je nach Trunkenheitsgrad
vertragen diese Personen eine "volle Ladung", ohne Wirkung zu zeigen. Im
alkoholisierten Zustand ist das Schmerzempfinden stark bis völlig
reduziert. Lediglich Pfeffersprays rufen eine reflektorische Reaktion
des Atemtraktes hervor, so daß dem Getroffenen ´die Luft wegbleiben´
kann, aber nicht muss.
So kann es vorkommen, dass eine stark
betrunkene Person einen Beinbruch oder eine andere schwere Verletzung
überhaupt nicht spürt. Andererseits sind aber derart alkoholisierte
Menschen nicht mehr zu Gewalttaten fähig, da ihre Bewegungsfähigkeit
stark eingeschränkt ist. Der Einsatz eines Reizstoffsprays ist somit gar
nicht notwendig.
Hunde reagieren angeblich auf CN
empfindlicher als auf CS. Diese Ansicht konnte von uns nicht bestätigt
werden. In jedem Fall ist bei der Abwehr angreifender Hunde darauf zu
achten, daß der/die Angegriffene zunächst ruhig stehen bleibt und im
Notfall gezielt auf Augen, Nase und Lefzen sprüht. Am Fell haftender
Reizstoff zeigt keinerlei Wirkung. In der Regel sucht dann der
angreifende Hund jaulend das Weite, wenn Augen, Schnauze und Lefzen
getroffen sind.