Bohren am Samstag und Sonntag: Darf man das?

Von | 13. November 2018
Bohren am Samstag und Sonntag
© Sebnem Ragiboglu / 123RF

Endlich Wochenende, endlich Zeit zum Werkeln in Haus und Garten. Das Bild muss an die Wand, das Bücherregal soll aufgebaut und der Schuppen im Garten repariert werden. Dabei bleiben Bohren und Hämmern nicht aus. Für die Nachbarn kann der Elan des Heimwerkers schnell zum Stein des Anstoßes werden. In folgendem Ratgeber erfahren Sie, was beachtet werden sollte, wenn das Wochenende zum Werkeln genutzt wird. Wir verraten Ihnen, wann der Bohrer besser ausbleiben sollte und welche Rechtslage herrscht.

Was spricht für Bohren am Wochenende?

Unter der Woche ist der Alltag der meisten berufstätigen Heimwerker mit anderen Verpflichtungen ausgefüllt. Am Wochenende bleibt dann endlich Zeit für Verschönerungsarbeiten und fällige Reparaturen. Daher ist es keine Seltenheit, dass die sonntägliche Ruhe durch Lärm und Bohrgeräusche gestört wird. Dabei sind Streitigkeiten unter Nachbarn beinahe vorprogrammiert.

Der Bohrer als Ruhestörer

Bohrgeräusche können nerven, erinnern an den letzten Zahnarztbesuch oder stören einfach, wo sie nicht hingehören. Durch Bohrgeräusche entsteht eine Schallimmission, welche in Dezibel gemessen wird. Auf Lärmbelastungen reagiert jeder Mensch unterschiedlich. Wir sind nicht nur einfach genervt, sondern können auch unter Schlafstörungen leiden oder sogar bleibende Hörschäden davon tragen. Ab einem Wert von etwa 80 Dezibel können gesundheitliche Schäden auftreten. Ganz automatisch halten wir uns bei einem Wert von 130 Dezibel die Ohren zu, denn dann ist die absolute Schmerzgrenze erreicht. Wer einer Lärmbelastung von 150 Dezibel ausgesetzt ist, wird binnen Sekunden Hörschäden erleiden, die sich nicht mehr rückgängig machen lassen.

Der Bohrer als Ruhestörer

Auch der Lärmpegel an einem vermeintlich ruhigen Wochenende lässt sich messen. In einer Wohnung mit normalen Wohngeräuschen, Gesprächen und einem auf Zimmerlautstärke eingestellten Fernseher liegt dieser bei etwa 55 Dezibel. Der Lärm, den eine Bohrmaschine hervorruft bewegt sich, abhängig von den Bohrerarten , schätzungsweise zwischen 60 und 70 Dezibel und kommt damit in etwa der Lärmbelastung durch den Rasenmäher gleich.

Getoppt wird diese Lärmkulisse vom Presslufthammer, der etwa 80 Dezibel misst. Wer die Motorsäge am Wochenende anstellt, erzeugt eine Lärmbelastung von 110 Dezibel.

Zählt die Bohrmaschine vielleicht unter der Woche beinahe zu den gewohnten Alltagsgeräuschen, wirkt der Betrieb am Wochenende eindeutig ruhestörend.

Besondere Ruhezeiten sind:

  • Mittagszeit
  • Nacht
  • Feiertage
  • Sonntage

Ruhezeiten beachten

In Wohnsiedlungen gelten feste Ruhezeiten. Diese sind in den Satzungen der Städte und Gemeinden festgeschrieben und können auch von Wohngemeinschaften individuell geregelt werden. Haben Sie eine Wohnung oder ein Haus gemietet, ist die Hausordnung Anlage des Mietvertrages. Dort sind die Ruhezeiten, welche beachtet werden sollten, ebenfalls aufgeführt.

Keinesfalls zur Bohrmaschine gegriffen werden sollte zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens. Dann herrscht Nachtruhe – und zwar nicht nur am Wochenende. Auch an Werktagen ist der Betrieb von Bohrmaschinen und anderen ruhestörenden Gerätschaften während dieser Zeitspanne untersagt.

Die Zeiten der Mittagsruhe sind örtlich unterschiedlich definiert. Ruhezeiten erstrecken sich hier auf die Zeitspanne zwischen 12 und 15 Uhr. Hierbei gelten die örtlichen Satzungen, wo sich Ausnahmeregelungen für Kur- und Erholungsorte finden lassen oder auch Sonderregelungen für das unmittelbare Umfeld von Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen Berücksichtigung finden.

Wer sich nicht an die Vorgaben der städtischen Satzungen hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und damit einen Verstoß gegen das geltende Recht. Gleiches liegt vor, wenn die in der Hausordnung vereinbarten Punkte nicht eingehalten werden.

In Mietshäusern ist es allgemein üblich, den Lärmpegel zwischen 22 Uhr abends und 7 Uhr morgens, sowie zwischen 13 und 15 Uhr am Nachmittag auf Zimmerlautstärke herunterzufahren. Während ab 7 Uhr am Morgen Staubsauger oder Waschmaschine betrieben werden dürfen, sind die Mieter angehalten, Bohrmaschinen erst ab 9 Uhr in Gang zu setzen. Weiterhin sollen laute Reparaturarbeiten im Freien ab 20 Uhr abends eingestellt werden.

Ruhezeiten beachten

Was spricht das Gesetz?

Die allgemeine Gesetzeslage mag vielleicht überraschen, denn die Lärmbelästigung ist dort nicht eindeutig geregelt. Sie werden also auch keinen speziellen Gesetzestext finden, der Ihnen am Sonntag das Bohren untersagt. Bei näherem Studium der Gesetzeslage findet sich in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung, kurz 32. BlmSchV, eine Eintragung, welche im Freien den Einsatz von Bohrmaschinen an Sonntagen untersagt (§ 7 Abs. 1 Nr. 1).

Auch im Landesimmissionsschutzgesetz ist kein entsprechender Eintrag zu finden. Entsprechende Gesetze existieren zudem nicht für jedes Bundesland. Allein das Land Berlin verbietet in § 4 des Immissionsschutzgesetzes eine ruhestörende Lärmverursachung an Sonn- und Feiertagen.

Die fehlende gesetzliche Regelung ist jedoch nicht automatisch ein Freibrief für das Bohren am Wochenende. Bindend sind ganz einfach die Hausordnungen und die Vorgaben der Städte und Gemeinden. Dabei kann es zu Abweichungen zwischen den festgelegten Ruhezeiten kommen. Unabhängig davon ist der komplette Sonntag als Ruhetag anzusehen. Die Geräuschkulisse sollte an diesem Tag die normale Zimmerlautstärke nicht überschreiten.

Bohrgeräusche fallen sicher nicht darunter und sind meist im gesamten Haus deutlich zu vernehmen. Daher sollte an Sonn- und Feiertagen nicht gebohrt werden.

Wann darf am Wochenende offiziell gebohrt werden?

Für anfallende Bohrarbeiten sollten Sie sich den Samstag vormerken. Ab 9 Uhr morgens dürfte es keine Probleme geben, die Bohrmaschine in Betrieb zu nehmen. Während der Mittagszeit bleibt das Gerät besser aus. Ab 15 Uhr können Sie dann noch bis etwa 19 Uhr anfallende Arbeiten erledigen.

Allgemein werden Montag bis Samstag in Deutschland als Werktage gezählt. Dies verschafft dem Heimwerker die Möglichkeit, auch am Wochenende zur Bohrmaschine zu greifen, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen oder gar gegen bestehendes Recht zu verstoßen. Der Sonntag gilt weiterhin als Ruhetag – auch für die Bohrmaschine.

Ein Bohrer – verschiedene Rechtslagen

Je nachdem, wo Sie die Bohrmaschine in Betrieb nehmen, greifen unterschiedliche
Rechtslagen.

  • Wer auf seinem eigenen Grund und Boden mit der Bohrmaschine hantiert, muss sich
    an die in den Satzungen der Städte und Gemeinden genannten Ruhezeiten richten.
  • Greifen Mieter innerhalb des Wohnhauses zur Bohrmaschine, ist die Hausordnung
    bindend.
  • Wer im Garten seines Mietshauses werkelt, sollte neben der privaten Hausordnung
    auch Vorgaben der Städte und Gemeinden beachten.

Ein Bohrer - verschiedene Rechtslagen

Gibt es gesetzliche Urteile?

Soweit sollte es eigentlich nicht kommen, dennoch landen Nachbarschaftsstreitigkeiten häufig vor Gericht. Dabei geht es nicht selten um Ruhestörung durch diverse Lärmbelästigungen. So wurde beim Oberlandesgericht Braunschweig (WuM 1986, 353) entschieden, dass am Wochenende spezielle Ruhezeiten gelten.

Im konkreten Fall wurde hier festgelegt, dass samstags ab 19 Uhr kein Lärm mehr zu herrschen hat und sonntags ganztags für Ruhe zu sorgen ist.

Welche Konsequenzen drohen Bohr-Sündern?

Wird sonntags zur Bohrmaschine gegriffen, bleibt dies in einem Mietshaus nicht unbemerkt. Wird der Vermieter davon in Kenntnis gesetzt, droht dem undisziplinierten Heimwerker eine Abmahnung. Wird er sich in Zukunft an die Vorgaben handeln, drohen ihm keine weiteren Folgen. Wegen eines einmaligen Vorfalls der Lärmbelästigung kann keine Kündigung ausgesprochen werden. Dies ist nicht rechtens und sicher auch nicht gerechtfertigt.

Auch wenn es von Seiten des Vermieters keine weitreichenden Folgen haben wird, kann das Bohren am Sonntag dennoch zum Problem werden. Fühlen sich Nachbarn gestört und sind so verärgert, dass sie eine Anzeige wegen Ruhestörung stellen, können die Verwaltungsbehörden Geldbußen in Höhe von maximal 5.000 Euro verhängen (§ 117 OwiG). In diesem Zusammenhang muss allerdings nachgewiesen werden, dass es zu einer Lärmbelästigung kam, welche die Anwohner erheblich belästigt, bis gesundheitlich beeinträchtigt hat.

Bohrarbeiten in Mietwohnungen sind kein Dauerzustand und meist relativ schnell abgeschlossen. Es handelt sich also in der Regel um zu verhandelnde Einzelfälle. Wird der Heimwerker dennoch zum Wiederholungstäter, hat der Vermieter theoretisch das Recht, dem Mieter zu kündigen. Eine außerordentliche fristlose Kündigung kann nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB ausgesprochen werden, wenn es sich um eine nachhaltige Störung des Hausfriedens handelt. Dies dürfte kaum der Fall sein und einem stundenlangen Dauerbohren gleichkommen.

Eine ordentliche fristgerechte Kündigung kann nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB erfolgen, wenn ein schuldhaftes Handeln vorliegt. Dies könnte zum Beispiel eintreten, wenn der Mieter eine bereits erfolgte Abmahnung ignoriert und wiederholt am Sonntag zur Bohrmaschine greift. Entsteht dem Vermieter durch Bohren am Wochenende ein Vermögensschaden, muss der Heimwerker dafür aufkommen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn sich andere Mieter durch die Bohrgeräusche derart gestört fühlen, dass diese eine Mietminderung fordern und sich dabei auf § 536 BGB beziehen.

Auf gute Nachbarschaft

Stehen Bohrarbeiten am Wochenende an, sollten die Nachbarn vorab davon in Kenntnis gesetzt werden. Entschuldigt man sich vorab, werden in Ausnahmefällen häufig auch sonntägliche Ruhestörungen in Kauf genommen. Wer zum Beispiel im Garten an seiner Terrasse werkelt , kann nach abgeschlossenen Arbeiten eine gemeinschaftliche Grillparty in Aussicht stellen.

Denn oft stört nicht vordergründig der Lärm, sondern die Nachbarn betrachten Sie als rücksichtslos und unhöflich, wenn die Bohrmaschine ohne Vorwarnung angestellt wird. Ein Verstoß gegen die Hausordnung wird im Ausnahmefall sicher toleriert, wenn Sie in netten Worten auf die Störung und deren mögliche Dauer hinweisen. Damit können Sie die örtlichen Bestimmungen im Ausnahmefall umgehen, denn wo sich kein Kläger findet, dort erfolgt auch keine Klage. Vielleicht finden Sie im Gegenzug sogar einige helfende Hände, welche das Projekt schneller als gedacht zum Abschluss bringen.

2 thoughts on “Bohren am Samstag und Sonntag: Darf man das?

  1. Karl -Heinz Steinfort

    Über mir ist ein neuer Mieter eingezogen er fängt immer Abend an seine Bohrmaschin in Betrieb zu nehmen einmal bohrte wieder einmal nach 22 Uhr daf bin ich zu ihm ihn und sagte er soll aufhören er sagte er müse seine Küche aufbauen Ich sagte mach das bitte tagsüber.Ein Wochenende später wieder das selbe bohren bis nach 22 Uhr. Was kann ich tun?

    Antworten
  2. Renate Grundmann

    Wir sind als Mieter von der Howoge letztes Jahr übernommen worden. Eine Hausordnung wurde uns Mietern nicht gegeben. Vorher gehörten wir zur Allod. Nun sind zum Teil neue Mieter eingezogen. Thema ist jetzt Lämschutz.
    Bohrarbeiten, Stemmarbeiten sind aktuell. Gerade bei großen Wohnungen gestalten neue Mieter ihr zu Hause um. Aber der Lärm ist nicht immer zu ertragen. Plattenbauten geben Krach gern weiter.
    Samstags wird den ganzen Tag laut gewerkelt.
    Können wir verlangen dass zwischen 13 und 15 Uhr und wenigstens ab 20;00 Ruhe eintritt?
    Hier wohnen viele Ältere und Familien mit kleinen Kindern.

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